Erster Kontakt

Wir klären miteinander, ob Ihre Anforderungen / Erwartungen realisierbar sind.

Beratung

Bei einem Termin vor Ort, online oder übers Telefon definieren wir gemeinsam die passende Absturzsicherung (kollektiv oder PSA gegen Absturz) für die verschiedene Arbeitsplätze

Unterweisung
nach
DGUV 112-198 und 112-199

Die Schulung für PSA gegen Absturz (Kategorie 3) ist Pflicht und spätestens alle 12 Monate zu wiederholen (Theorie und Praxis).
Inklusive Teilnahmebestätigung für Ihre Dokumentation.

Prüfung
nach DGUV 312-906

Auch die Prüfung von der PSA gegen Absturz ist spätestens alle 12 Monaten durch einen Sachkundigen durchzuführen.