Als Brandschutzbeauftragter unterstütze ich gerne in verschiedenen Bereichen.
Der Arbeitgeber hat je nach Gefährdung mindestens 5% seiner Beschäftigten als Brandschutzhelfer zu schulen und zu benennen.
Die Schulung der brandschutzhelfer ist je nach Gefährdung spätestens alle 3 bis 5 Jahren zu weiderholen.
Ein regelmäßiger Besuch im Unternehmen ermöglicht die Mängel aufzunehmen, die zu einem Brand führen könnte.
Dazu gehören noch Maßnahmen, um die Mängel aufzuheben, sowie Deadlines der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Eine Evakuierungsübung bringt ans Licht, alles was bei einem Brand schief laufen kann.
Deswegen ist die Übung wichtig.
Dazu gehören auch Maßnahmen, um diese Mängel zu beheben.
Die Evakuierungsübung muss sorgfältig vorbereitet und organisiert sein.
Die Brandschutzordnung (BSO) enthält Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden.
Als befähgite Person kann ich die Brandschutztüre und -tore prüfen.
Falls Sie hier die passende Dienstleistung nicht finden, fragen Sie gerne über den Kontaktformular oder rufen Sie mich auch gerne an.
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